Abtretung – Synonyme #

Das Wort Abtretung bedeutet im deutschen und österreichischem Zivilrecht die vertragliche Übertragung beziehungsweise Abtretung einer Forderung. Bei einer Abtretung überträgt ein alter Gläubiger (Zedent) die Rechte einer Forderung an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Um eine Abtretung durchzuführen wird ein Vertrag unterschreiben, der sogenannte Abtretungsvertrag. In dem Abtretungsvertrag sind alle Konditionen und rechtlichen Spielregeln beinhaltet und diese unterschreibt der Zedent und der Zessionar. Welche Synonyme gibt es für die Abtretung?

Es gibt die Abtretung, beziehungsweise die Zession aus dem lateinischen „cessio“ und andere Synonyme wobei die ersten Zwei am meisten verwendet werden.

Aus dem Wort Zession, leiten sich auch die Beteiligten dieses Rechtsgeschäftes ab, nämlich der Zedent und der Zessionar.

Zedent ist der alte Gläubiger, beziehungsweise der „abtretende“ Vertragspartner.
Zessionar ist der neue Gläubiger, folglich also der „empfangende“ Vertragspartner.

Die Übertragung der Rechte nennt sich „Zession“, inder beide Vertragspartner dieser Übertragung einwilligen.

abtretung-abtretungsvertrag-zession

Beispiele #

Beispiel #1: Ein Beispiel für eine Zession ist die Abtretung von Gesellschaftsanteilen in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft „Mustermann GmbH“ hat 2 Gesellschafter(Max und Rudi), welche jeweils 50% Anteile des Unternehmens besitzen und es kommt ein dritter Gesellschafter(Markus) ins Spiel, indem er sich einkauft. Der neue Gesellschafter soll 20% der Firma besitzen, deshalb wird ein Abtretungsvertrag geschlossen in welchem beide Gesellschafter 10% von ihren 50% abgeben. Nach der Übertragung haben die Gesellschafter folgende Anteilsverhältnisse:

  • Max: 40% Anteile
  • Rudi: 40% Anteile
  • Markus: 20% Anteile

Beispiel #2: Ein weiteres Beispiel, um eine Zession zu demonstrieren ist folgender Sachverhalt. Der Gläubiger Manfred borgt der Schuldnerin Patrizia € 6.000,00 (EURO SECHS TAUSEND) und vereinbart mit Patrizia eine Endfälligkeit in 6 Monaten. Da Patrizia Zahlungsschwierigkeiten auf Grund ihrer schlechten Bonität hat, beziehungsweise temporär zahlungsunfähig ist, möchte Manfred seine Rechte abtreten. Manfred unterschreibt nun als Zedent die Abtretung an Gregor, indem er als Zessionar die Forderung übernimmt. Nun hat Gregor die Rechte an dem Darlehen von Patrizia. Manfred bekommt für die Übertragung seiner Rechte € 5.500,00 von Gregor, damit er sein Geld wieder zur Verfügung hat. Gregor ist nun der neue Gläubiger für Patrizia, die Schuldnerin, weil er die Vereinbarung angenommen hat.

Worauf ist zu achten? #

Bei einer Übertragung der Rechte vom alten Gläubiger zum neuen Gläubiger müssen Sie auf mehrere Dinge achten. Grundlage für die Zession ist natürlich die Anführung der Beteiligten und das Rechtsgeschäft beziehungsweise die Forderung, die Sie übertragen.

Hier ist eine Liste mit den wichtigsten Punkten für eine erfolgreiche Abtretung:

  • Zedent (der, der die Rechte überträgt) und Zessionar (der, der die Rechte empfängt)
    • Folgende Informationen werden von beiden Personen benötigt:
      • Vorname und Nachname
      • Geburtsdatum
      • Adresse, Ort und Postleitzahl
      • Optional: Kopie vom Reisepass (Unterschrift auf Vertrag und Reisepass sollte ziemlich identisch sein)
  • Gegenstand der Abtretung
    • Folgende Informationen müssen Sie hier anführen:
      • Vollständige Abtretung oder anteilige Abtretung in der Höhe von € ….

Diese Informationen müssen Sie auf einer Zession unbedingt anführen bevor Sie diese unterschreiben.

Zusammenfassend ist es so, dass mit der Unterfertigung dieses Vertrags die Abtretung in Kraft tritt.

Sodass die Rechte ab sofort dem Zessionar gehören.